Die Vorteile auf einen Blick

  • Selbstbestimmungsrecht und Planungshoheit/ Planungssicherheit im Hinblick auf Umfang, Inhalt und Kosten des Güteverfahrens
  • Chance auf effiziente und nachhaltige Lösung von Konflikten
  • Schonung von Ressourcen
  • Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse
  • Zukunftsorientierte, zügige und vertrauliche Konfliktbeendigung
  • Keine Belastung mit Kosten der Gegenseite (Kostenkontrolle)
  • Streitwertunabhängige Antrags- und Verhandlungsgebühren der Gütestelle
  • Kein Anwaltszwang
  • Die Güteverhandlungen sind nicht öffentlich (keine Berichterstattung / Image)
  • Der Ort der Güteverhandlung kann von den Beteiligten einvernehmlich bestimmt werden
  • Vereinfachte Antragstellung
  • Antragstellung bei der Gütestelle hemmt die Anspruchsverjährung
  • Unkomplizierte Schaffung vollstreckungsfähiger Titel (Wirksamkeit 30 Jahre)
  • Bundesweite Zuständigkeit (sog. "örtliche Allzuständigkeit" der Gütestelle. Dies gilt auch dann, wenn der Gerichtsstand der Parteien durch Gesetz oder Vereinbarung in einem Bundesland liegt, in denen es keine vergleichbaren Gütestellen gibt)
  • Die Gebühren der Gütestelle können im Rahmen eines nachfolgenden Gerichtsprozesses erstattungsfähig sein